Sie denken sich jetzt sicher: „Ohje, schon wieder so ein anstrengendes Rechtsthema…!“ Und das verstehen wir sehr gut, allerdings haben wir uns zum Glück das Ganze nicht ausgedacht, sondern sind lediglich Überbringer!
Und – wir möchten helfen!
Sie haben es sicher gehört:
Seit dem 1. Januar 2025 gelten im B2B Geschäftsverkehr neue Vorschriften, insbesondere die Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen im elektronischen Rechnungsaustausch zwischen Unternehmen.
Die Übergangsregelungen für den Versand von E Rechnungen enden am 31. Dezember 2026.
Ab 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von über 800.000 EUR im B2B Bereich
E-Rechnungen ausstellen. Grundlage sind Vorgaben des Bundesministeriums der Finanzen sowie entsprechende EU-Richtlinien. Rechnungen auf Papier oder als PDF gelten dann nicht mehr als rechtskonform.
Ab 1. Januar 2028 ist die E-Rechnungspflicht für alle Unternehmen verbindlich – unabhängig vom Umsatz.
Was ist nun zu tun?
Als in diese Regelungen fallendes Unternehmen bleibt Ihnen noch knapp ein Jahr, um Ihre Prozesse, Systeme und insbesondere Ihre WinLine auf die E Rechnung umzustellen.
Wobei sind wir an Ihrer Seite?
Wir gehen mit Ihnen durch die Fragen
- welche gesetzlichen Anforderungen kommen konkret auf sie zu?
- welche Entscheidungen müssen frühzeitig getroffen werden?
- welche technischen und organisatorischen Schritte sind notwendig?
Mit uns an Ihrer Seite können Sie der E-Rechnung entspannt entgegenblicken.
Gerne stehen wir Ihnen für Ihre Fragen mit unserem Rat und unserer Unterstützung zur Verfügung. Rufen Sie uns gerne an oder schreiben uns eine Mail.
